ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES
Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der edelux trade gmbh und ihrem Kunden bzw. Handelspartner. Sie können nur in Schriftform geändert werden und haben bis zur Bekanntmachung neuer AGB durch edelux trade gmbh Gültigkeit für alle Geschäfte zwischen den Parteien. Neue AGB entfalten vorbehaltlich gegenteiliger Abmachung keine Rückwirkung auf bereits unter Einbezug dieser AGB abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Von diesen AGB abweichende AGB des Kunden bzw. Handelspartners gelten nur, wenn sie von edelux trade gmbh mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung akzeptiert worden sind.
VERTRAGSABSCHLUSS
Sämtliche Angaben von edelux trade gmbh, insbesondere in Katalogen, Preislisten und Broschüren, erfolgen freibleibend. Der Vertrag kommt mit dem Eintreffen der durch edelux trade gmbh erstellten und durch den Kunden bzw. Handelspartner vorbehaltlos unterzeichneten Offerte bei edelux trade gmbh zustande, sofern dies innert der Frist gemäss Art. 5 OR geschieht. Werden Lieferungen ausnahmsweise bloss aufgrund einer Bestellung ohne schriftlichen Vertrag ausgeführt, so gelten diese AGB trotzdem für den Vertrag, welcher mit der Versendung des Liefergegenstandes zu Stande kommt. Für Umfang und Ausführung einer Lieferung ist die durch den Kunden bzw. Handelspartner unterzeichnete Offerte von edelux trade gmbh massgebend. Leistungen, die in der Offerte nicht enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt, sofern edelux trade gmbh es nicht ablehnt, diese zu erbringen.
SPEZIALANFERTIGUNGEN
Auch wenn der Kunde bzw. Handelspartner sämtliche Kosten einer Spezialanfertigung trägt, bleibt diese das geistige Eigentum von edelux trade gmbh. Hat edelux trade gmbh Produkte gemäss Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Kunden bzw. Handelspartners zu liefern, garantiert der Kunde bzw. Handelspartner, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und verpflichtet sich, edelux trade gmbh von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten freizustellen bzw. vollumfänglich schadlos zu halten, insbesondere auch den vollen Kaufpreis für gelieferte, aber infolge Schutzrechtsverletzung nicht benutzbare Liefergegenstände zu zahlen. Erweisen sich die vom Kunden bzw. Handelspartner gelieferten Pläne und Spezifikationen als unvollständig oder technisch riskant oder nicht ausführbar, ist edelux trade gmbh berechtigt, vom Vertrag nach vorgängiger Abmahnung unter Geltendmachung von Schadenersatz zurückzutreten.
PREISE
Preisangaben in Katalogen, Broschüren und dergleichen sind unverbindlich. Massgebend sind die in der Offerte von edelux trade gmbh erwähnten Preise. Die Preise werden aufgrund der am Tag der Ausarbeitung der Offerte massgebenden Kosten berechnet. Falls sich die Kosten vor Ausführung einer Bestellung wesentlich verändern, ist edelux trade gmbh berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend den veränderten Umständen anzupassen. Erfolgen Lieferungen aufgrund einer Bestellung ohne schriftlichen Vertrag, so richten sich die Preise für Produkte und Leistungen nach der in diesem Zeitpunkt geltenden Preislisten von edelux trade gmbh. Für Expresslieferungen und Fixterminlieferungen ist edelux trade gmbh berechtigt, separat einen Zuschlag in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt beim Versand von Ersatzteilen. Falls eine Lieferung nicht an den Besteller, sondern an einen Dritten erfolgt, ist edelux trade gmbh berechtigt, dem Kunden bzw. Handelspartner die zusätzlichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Ohne gegenteilige Vereinbarung werden Forderungen von edelux trade gmbh gegenüber dem Kunden bzw. Handelspartner mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes fällig und sind jedenfalls spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Vereinbarte Skontoabzüge werden nur bei Zahlung innert der dafür angegebenen Frist akzeptiert. Unberechtigte Abzüge werden durch edelux trade gmbh geltend gemacht. 30 Tage ab Rechnungsdatum ist der Kunden bzw. Handelspartner bei ausgebliebener Zahlung ohne Mahnung im Verzug und haftet für die Betreibungskosten. Der Verzugszins beträgt 5%. edelux trade gmbh behält sich vor, nur gegen Vorauszahlung oder Zahlung gegen Lieferung zu liefern. Zahlungen an Mitarbeiter oder Vertreter von edelux trade gmbh setzen voraus, dass diese von edelux trade gmbh mit schriftlicher Vollmacht zur Entgegennahme der Zahlung ermächtigt worden sind. Rechnungen hat der Kunden bzw. Handelspartner innert 10 Tagen seit deren Empfang schriftlich zu beanstanden. Der Kunden bzw. Handelspartner ist nicht berechtigt, Forderungen von edelux trade gmbh mit irgendwelchen Gegenforderungen zu verrechnen, wenn diese im Zeitpunkt der Verrechnungserklärung nicht durch ein rechtsverbindliches Gerichtsurteil gutgeheissen worden sind.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die von edelux trade gmbh gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von edelux trade gmbh. Der Kunde bzw. Handelspartner ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von edelux trade gmbh mitzuwirken und ermächtigt edelux trade gmbh unwiderruflich, den vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen. Der säumige Kunde bzw. Handelspartner hat edelux trade gmbh sämtliche Kosten zum Schutze des Eigentums zu ersetzen.
LIEFERBEDINGUNGEN
Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine begründen keine „Fixgeschäfte“ und werden von edelux trade gmbh unter dem Vorbehalt normaler Materialbezugs-, Fabrikations- und Transportmöglichkeiten eingehalten. Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins hat der Kunde bzw. Handelspartner edelux trade gmbh unter Berücksichtigung des Grundes für das Ausbleiben der Lieferung eine angemessene Nachfrist zur Vornahme der ausstehenden Lieferung zu setzen. edelux trade gmbh wird den Kunden bzw. Handelspartnern über eine sich abzeichnende Lieferverzögerung umgehend orientieren. Der Verzug von edelux trade gmbh mit einer Lieferung berechtigt den Kunden bzw. Handelspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag und / oder zur Geltendmachung von Schadenersatz. Ist Lieferung des Kaufgegenstandes auf Abruf des Kunden bzw. Handelspartner vereinbart, so ist dieser verpflichtet, den Kaufgegenstand innert der vereinbarten Frist abzurufen. Erfolgt der Abruf erst nach Ablauf der vereinbarten Frist, so ist edelux trade gmbh berechtigt, dem Kunden bzw. Handelspartner den ursprünglich vereinbarten Preis oder den Preis im Zeitpunkt des verspäteten Abrufsfalls dieser höher ist in Rechnung zu stellen. Weiter ist edelux trade gmbh berechtigt, nicht abgerufene Waren auf Kosten und Risiko des Kunden bzw. Handelspartner einlagern zu lassen. Der Kunden bzw. Handelspartner hat den Empfang der gelieferten Waren auf dem diesen beigelegten Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen.
ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Nutzen und Gefahr gehen von edelux trade gmbh auf den Kunden bzw. Handelspartner über, wenn der Kaufgegenstand im Werk oder Lager zur Versendung abgegeben wird.
PRÜFUNG UND ABNAHME DER LIEFERUNG
Beanstandungen wegen sichtbarer Transportschäden sind unmittelbar nach Empfang der Ware beim Transporteur geltend zu machen. Die Ware ist innert fünf Tagen nach Erhalt zu prüfen. Festgestellte Mängel sind spätestens am fünften Tag nach Erhalt der Ware unter Angabe der konkreten Beanstandungen bei edelux trade gmbh schriftlich zu rügen. Geht innert dieser Frist keine Mängelrüge bei edelux trade gmbh ein, so gilt die Ware als genehmigt. Später erkannte verdeckte Mängel sind sofort zu rügen. edelux trade gmbh leistet Gewähr und haftet für mangelhafte Waren ausschliesslich gemäss den folgenden Garantiebestimmungen.
GARANTIE
edelux trade gmbh verpflichtet sich gegenüber ihrem Kunden bzw. Handelspartner während 2 Jahren seit der ersten Inbetriebnahme eines gelieferten Gerätes und längstens während 36 Monaten seit Lieferung eines Gerätes an ihren Handelspartner, ein infolge Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler schadhaft gewordenes Gerät nach eigenem Ermessen kostenlos zu reparieren oder auszuwechseln. Für ausgewechselte oder reparierte Geräte oder Gerätekomponenten ist die Garantiefrist 12 Monate. Sie beginnt am Tag der Auswechslung oder Reparatur zu laufen. Ausgewechselte Geräte oder Gerätekomponenten sind Eigentum von edelux trade gmbh. Die gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche, insbesondere auf Minderung, Wandelung und Schadenersatz, sind wegbedungen. Die Garantie von edelux trade gmbh gilt nicht für schadhaft gewordene Verschleissteile und für Beschädigungen des Gerätes infolge Missachtung von Installations- und/oder Bedienungsanleitungen und/oder Betriebsvorschriften von edelux trade gmbh oder infolge zweckwidrigen bzw. unsachgemässen Gebrauchs. Weiter gilt die Garantie nicht für Schäden, welche durch Umwelteinflüsse ausserhalb der dafür geltenden Normen, durch chemische und/oder elektrochemische Reaktionen (Korrosion, hoher Kalkgehalt des Wassers etc.) oder infolge Verstopfungen durch Fremdkörper verursacht worden sind. Die Garantie erlischt ebenfalls bei Eingriffen irgendwelcher Art in das Gerät durch nicht von edelux trade gmbh autorisierte Personen oder beim Einbau von Ersatzteilen, welche nicht den Empfehlungen von edelux trade gmbh entsprechen. edelux trade gmbh haftet in keiner Weise für Mängel von Spezialanfertigungen, die edelux trade gmbh nach ausdrücklicher Abmahnung des Kunden bzw. Handelspartners aufgrund unvollständiger oder unzweckmässiger Weisungen hergestellt hat. edelux trade gmbh ist jederzeit berechtigt, die Herstellung eines Spezialgerätes gemäss den Weisungen des Kunden bzw. Handelspartners zu verweigern, wenn sich herausstellt, dass dieses mit einem Produktehaftpflicht-Risiko verbunden ist. Der Handelspartner ist berechtigt, seine Ansprüche aufgrund der vorliegenden Garantie von edelux trade gmbh seinen Abnehmern von edelux trade gmbh-Geräten abzutreten.
UMTAUSCH
Der Umtausch von Waren ist nur mit schriftlicher Zustimmung von edelux trade gmbh möglich. Umtauschgesuche sind schriftlich an edelux trade gmbh zu richten. Transporteure von edelux trade gmbh nehmen Umtausch-Waren nur gegen Übergabe eines von edelux trade gmbh ausgestellten Retour-Auftrages an. Die aus dem Umtausch resultierenden Kosten sowie eine allfällige Wertverminderung der Umtausch-Ware werden dem Kunden bzw. Handelspartner in Rechnung gestellt.
RÜCKNAHME UND ENTSORGUNG UNBRAUCHBAR GEWORDENER PRODUKTE
edelux trade gmbh ist gemäss der „Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte“ (VREG) verpflichtet, elektrisch betriebene Geräte, die sie in ihrem Sortiment führt, zurückzunehmen und zu entsorgen. Der Kunden bzw. Handelspartner hat Rücknahmegesuche schriftlich an den Verkaufsinnendienst von edelux trade gmbh zu richten. Die Kosten der Rücknahme und Entsorgung werden dem Kunden bzw. Handelspartner in Rechnung gestellt. Transporteure von edelux trade gmbh nehmen Rücknahmen nur gegen Übergabe eines von edelux trade gmbh ausgestellten Rücknahme-Auftrages an. Die Kosten für den Transport sind nicht in den VREG Ansätzen enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

MITTEILUNGEN
Schriftliche Mitteilungen können per Brief, E-Mail oder Telefax erfolgen.

TEILUNGÜLTIGKEIT
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig herausstellen, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.

ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Luzern.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. Handelspartner und edelux trade gmbh unterstehen dem schweizerischen Recht, insbesondere dem schweizerischen Obligationenrecht.
DER GERICHTSSTAND IST LUZERN.

 

edelux trade gmbh

AGB / gültig ab 1.Juni 2016